Was istIIndustrie undCkommerziellEEnergieSLagerung undCommonBUsinessModels
I. Industrielle und kommerzielle Energiespeicherung
„Industrielle und gewerbliche Energiespeicher“ bezieht sich auf Energiespeichersysteme, die in industriellen oder gewerblichen Anlagen eingesetzt werden.
Aus Sicht der Endnutzer kann die Energiespeicherung in stromseitige, netzseitige und nutzerseitige Energiespeicherung eingeteilt werden. Stromseitige und netzseitige Energiespeicher werden auch als Pre-Meter-Energiespeicher oder Massenspeicher bezeichnet, während verbraucherseitige Energiespeicher als Post-Meter-Energiespeicher bezeichnet werden. Die verbraucherseitige Energiespeicherung lässt sich weiter in industrielle und gewerbliche Energiespeicherung sowie Haushaltsenergiespeicherung unterteilen. Im Wesentlichen fällt die industrielle und gewerbliche Energiespeicherung unter die verbraucherseitige Energiespeicherung, die für industrielle oder gewerbliche Einrichtungen gedacht ist. Industrielle und kommerzielle Energiespeicher finden in verschiedenen Umgebungen Anwendung, darunter Industrieparks, Gewerbezentren, Rechenzentren, Kommunikationsbasisstationen, Verwaltungsgebäude, Krankenhäuser, Schulen und Wohngebäude.
Aus technischer Sicht lässt sich die Architektur industrieller und kommerzieller Energiespeichersysteme in zwei Typen einteilen: DC-gekoppelte Systeme und AC-gekoppelte Systeme. DC-Kopplungssysteme nutzen typischerweise integrierte Photovoltaik-Speichersysteme, die aus verschiedenen Komponenten bestehen, wie z. B. Photovoltaik-Stromerzeugungssystemen (hauptsächlich bestehend aus Photovoltaikmodulen und Steuerungen), Energiespeicher-Stromerzeugungssystemen (hauptsächlich einschließlich Batteriepacks, bidirektionalen Konvertern („PCS“) und Batterien). Energiemanagementsysteme („BMS“), die die Integration von Photovoltaikstromerzeugung und -speicherung erreichen), Energiemanagementsysteme („EMS-Systeme“) usw.
Das grundlegende Funktionsprinzip besteht in der direkten Aufladung von Batteriepaketen mit Gleichstrom, der von Photovoltaikmodulen über Photovoltaik-Controller erzeugt wird. Darüber hinaus kann Wechselstrom aus dem Netz über PCS in Gleichstrom umgewandelt werden, um den Akku aufzuladen. Bei Strombedarf der Last gibt die Batterie Strom ab, wobei sich der Energiesammelpunkt auf der Batterieseite befindet. Andererseits umfassen AC-Kopplungssysteme mehrere Komponenten, darunter Photovoltaik-Stromerzeugungssysteme (hauptsächlich bestehend aus Photovoltaikmodulen und netzgekoppelten Wechselrichtern), Energiespeicher-Stromerzeugungssysteme (hauptsächlich einschließlich Batteriepacks, PCS, BMS usw.) und EMS System usw.
Das grundlegende Funktionsprinzip besteht darin, den von Photovoltaikmodulen erzeugten Gleichstrom über netzgekoppelte Wechselrichter in Wechselstrom umzuwandeln, der direkt in das Netz oder an elektrische Verbraucher eingespeist werden kann. Alternativ kann es über PCS in Gleichstrom umgewandelt und über den Akku geladen werden. Zu diesem Zeitpunkt befindet sich der Energiesammelpunkt am AC-Ende. DC-Kopplungssysteme sind für ihre Kosteneffizienz und Flexibilität bekannt und eignen sich für Szenarien, in denen Benutzer tagsüber weniger Strom und nachts mehr verbrauchen. Andererseits zeichnen sich AC-Kopplungssysteme durch höhere Kosten und Flexibilität aus, ideal für Anwendungen, bei denen bereits Photovoltaik-Stromerzeugungsanlagen vorhanden sind oder bei denen Nutzer tagsüber mehr Strom und nachts weniger verbrauchen.
Im Allgemeinen kann die Architektur industrieller und kommerzieller Energiespeichersysteme unabhängig vom Hauptstromnetz betrieben werden und ein Mikronetz für die Photovoltaik-Stromerzeugung und Batteriespeicherung bilden.
II. Peak Valley Arbitrage
Peak-Valley-Arbitrage ist ein häufig verwendetes Erlösmodell für die industrielle und kommerzielle Energiespeicherung, bei dem zu niedrigen Strompreisen aus dem Netz geladen und zu hohen Strompreisen entladen wird.
Nehmen wir als Beispiel China: Die dortigen Industrie- und Gewerbesektoren setzen in der Regel Richtlinien zur Strompreisgestaltung während der Nutzungszeit und zu Strompreisen zu Spitzenzeiten um. In der Region Shanghai beispielsweise hat die Shanghai Development and Reform Commission eine Mitteilung herausgegeben, um den nutzungsabhängigen Strompreismechanismus in der Stadt weiter zu verbessern (Shanghai Development and Reform Commission [2022] Nr. 50). Laut Mitteilung:
Für allgemeine industrielle und gewerbliche Zwecke sowie für den sonstigen zweiteiligen und großindustriellen zweiteiligen Stromverbrauch ist die Spitzenzeit im Winter (Januar und Dezember) von 19:00 bis 21:00 Uhr und von 12:00 bis 14:00 Uhr: 00 Uhr im Sommer (Juli und August).
In Spitzenzeiten im Sommer (Juli, August, September) und Winter (Januar, Dezember) steigen die Strompreise bezogen auf den Pauschalpreis um 80 %. Umgekehrt sinken die Strompreise in Niedrigzeiten um 60 % bezogen auf den Pauschalpreis. Darüber hinaus erhöhen sich die Strompreise in Spitzenzeiten um 25 % bezogen auf den Spitzenpreis.
In anderen Monaten erhöhen sich die Strompreise in Spitzenzeiten um 60 % auf Basis des Pauschalpreises, während sie in Schwachzeiten um 50 % auf Basis des Pauschalpreises sinken.
Für den allgemeinen Stromverbrauch in Industrie, Gewerbe und anderen Einzelsystemen werden nur Spitzen- und Talstunden ohne weitere Aufteilung der Spitzenzeiten unterschieden. In Spitzenzeiten im Sommer (Juli, August, September) und Winter (Januar, Dezember) steigen die Strompreise um 20 % auf Basis des Pauschalpreises, während sie in Niedrigzeiten um 45 % auf Basis des Pauschalpreises sinken. In anderen Monaten steigen die Strompreise zu Spitzenzeiten um 17 % auf Basis des Pauschalpreises, während sie in Schwachzeiten um 45 % auf Basis des Pauschalpreises sinken.
Industrielle und kommerzielle Energiespeichersysteme machen sich diese Preisstruktur zunutze, indem sie außerhalb der Spitzenzeiten Strom zu günstigen Preisen kaufen und ihn während Spitzen- oder Hochpreiszeiten an die Last liefern. Diese Vorgehensweise trägt dazu bei, die Stromkosten des Unternehmens zu senken.
III. Energiezeitverschiebung
Bei der „Energiezeitverschiebung“ geht es darum, den Zeitpunkt des Stromverbrauchs durch Energiespeicherung anzupassen, um Bedarfsspitzen auszugleichen und Zeiten mit geringer Nachfrage auszufüllen. Bei der Nutzung von Stromerzeugungsgeräten wie Photovoltaikzellen kann die Diskrepanz zwischen der Erzeugungskurve und der Lastverbrauchskurve dazu führen, dass Nutzer entweder überschüssigen Strom zu niedrigeren Preisen an das Netz verkaufen oder Strom zu höheren Preisen aus dem Netz kaufen.
Um diesem Problem entgegenzuwirken, können Benutzer die Batterie in Zeiten mit geringem Stromverbrauch aufladen und gespeicherten Strom in Spitzenverbrauchszeiten entladen. Diese Strategie zielt darauf ab, den wirtschaftlichen Nutzen zu maximieren und die CO2-Emissionen der Unternehmen zu reduzieren. Darüber hinaus gilt die Speicherung überschüssiger Wind- und Solarenergie aus erneuerbaren Quellen für die spätere Nutzung in Zeiten der Spitzennachfrage ebenfalls als energiezeitversetzte Praxis.
Für die Energiezeitverschiebung gelten keine strengen Anforderungen an die Lade- und Entladepläne, und die Leistungsparameter für diese Prozesse sind relativ flexibel, was sie zu einer vielseitigen Lösung mit hoher Anwendungshäufigkeit macht.
IV.Gängige Geschäftsmodelle für industrielle und kommerzielle Energiespeicher
1.ThemaIbeteiligt
Wie bereits erwähnt, liegt der Kern der industriellen und kommerziellen Energiespeicherung in der Nutzung von Energiespeichereinrichtungen und -diensten sowie in der Erzielung von Energiespeichervorteilen durch Peak-Valley-Arbitrage und andere Methoden. Zu den Hauptakteuren in dieser Kette gehören Geräteanbieter, Energiedienstleister, Finanzierungs-Leasingpartner und Nutzer:
Thema | Definition |
Ausrüstungsanbieter | Der Anbieter von Energiespeichersystemen/-geräten. |
Energiedienstleister | Die Hauptorganisation, die Energiespeichersysteme nutzt, um den Nutzern relevante Energiespeicherdienste bereitzustellen, in der Regel Energiekonzerne und Hersteller von Energiespeichergeräten mit umfangreicher Erfahrung im Bau und Betrieb von Energiespeichern, ist der Protagonist des Geschäftsszenarios des Vertragsenergiemanagementmodells (as). unten definiert). |
Finanzierungsleasing-Party | Im Rahmen des „Contract Energy Management+Financial Leasing“-Modells (wie unten definiert) ist das Unternehmen, das während der Mietdauer Eigentümer von Energiespeicheranlagen ist und den Nutzern das Recht zur Nutzung von Energiespeicheranlagen und/oder Energiedienstleistungen einräumt. |
Benutzer | Die energieverbrauchende Einheit. |
2.GemeinsamBUsinessModels
Derzeit gibt es vier gängige Geschäftsmodelle für die industrielle und gewerbliche Energiespeicherung, nämlich das Modell „Nutzer-Selbstinvestition“, das Modell „reines Leasing“, das Modell „Vertragsenergiemanagement“ und das Modell „Vertragsenergiemanagement+Finanzierungsleasing“. Modell. Wir haben dies wie folgt zusammengefasst:
(1)Use IInvestition
Im Rahmen des Benutzer-Selbstinvestitionsmodells kauft und installiert der Benutzer selbst Energiespeichersysteme, um die Vorteile der Energiespeicherung zu nutzen, hauptsächlich durch Peak-Valley-Arbitrage. Obwohl der Benutzer in diesem Modus die Reduzierung von Spitzenlasten und Talfüllungen direkt reduzieren und die Stromkosten senken kann, muss er dennoch die anfänglichen Investitionskosten sowie die täglichen Betriebs- und Wartungskosten tragen. Das Geschäftsmodelldiagramm sieht wie folgt aus:
(2) ReinLLockerung
Im reinen Leasingmodus muss der Nutzer keine Energiespeicher selbst erwerben. Sie müssen lediglich Energiespeicher beim Geräteanbieter anmieten und entsprechende Gebühren zahlen. Der Ausrüstungsanbieter stellt dem Benutzer Bau-, Betriebs- und Wartungsdienstleistungen zur Verfügung, und die daraus erzielten Einnahmen aus der Energiespeicherung kommen dem Benutzer zugute. Das Geschäftsmodelldiagramm sieht wie folgt aus:
(3) Vertragsenergiemanagement
Beim Vertragsenergiemanagement-Modell investiert der Energiedienstleister in den Kauf von Energiespeicheranlagen und stellt diese den Nutzern in Form von Energiedienstleistungen zur Verfügung. Der Energiedienstleister und der Nutzer teilen sich die Vorteile der Energiespeicherung auf vereinbarte Weise (einschließlich Gewinnbeteiligung, Strompreisnachlässen usw.), d und dann die Last des Benutzers während Spitzenstrompreiszeiten mit Strom versorgen. Der Nutzer und der Energiedienstleister teilen sich dann die Vorteile der Energiespeicherung im vereinbarten Verhältnis. Im Vergleich zum Nutzer-Selbstinvestitionsmodell stellt dieses Modell Energiedienstleister vor, die entsprechende Energiespeicherdienste bereitstellen. Energiedienstleister übernehmen im Vertragsenergiemanagementmodell die Rolle von Investoren, was den Investitionsdruck auf die Nutzer teilweise verringert. Das Geschäftsmodelldiagramm sieht wie folgt aus:
(4) Vertrag Energiemanagement+Finanzierung Leasing
Das Modell „Contract Energy Management+Financial Leasing“ bezieht sich auf die Einführung einer Finanzierungsleasingpartei als Leasinggeber von Energiespeicheranlagen und/oder Energiedienstleistungen im Rahmen des Contract Energy Management-Modells. Im Vergleich zum Vertragsmodell für Energiemanagement verringert die Einführung von Finanzierungsleasingparteien für den Kauf von Energiespeicheranlagen den finanziellen Druck auf Energiedienstleister erheblich und ermöglicht ihnen so, sich besser auf Vertragsenergiemanagementdienstleistungen zu konzentrieren.
Das Modell „Contract Energy Management+Financial Leasing“ ist relativ komplex und verfügt über mehrere Untermodelle. Ein gängiges Untermodell besteht beispielsweise darin, dass der Energiedienstleister zunächst Energiespeicheranlagen vom Ausrüstungsanbieter erhält und dann die Finanzierungsleasingpartei Energiespeicheranlagen entsprechend ihrer Vereinbarung mit dem Nutzer auswählt und kauft und die Energiespeicheranlagen an diesen vermietet der Benutzer.
Während der Leasingdauer liegt das Eigentum an den Energiespeichern beim finanzierenden Leasingpartner und der Nutzer hat das Recht, diese zu nutzen. Nach Ablauf der Mietdauer kann der Nutzer Eigentum an den Energiespeicheranlagen erwerben. Der Energiedienstleister erbringt den Nutzern hauptsächlich Dienstleistungen für den Bau, den Betrieb und die Wartung von Energiespeicheranlagen und kann von der Finanzierungsleasingpartei eine entsprechende Gegenleistung für den Verkauf und Betrieb der Ausrüstung erhalten. Das Geschäftsmodelldiagramm sieht wie folgt aus:
Im Gegensatz zum vorherigen Seed-Modell investiert die Finanzierungsleasingpartei beim anderen Seed-Modell direkt in den Energiedienstleister und nicht in den Nutzer. Konkret wählt die Finanzierungsleasingpartei gemäß ihrer Vereinbarung mit dem Energiedienstleister Energiespeicheranlagen vom Ausrüstungsanbieter aus, kauft diese und vermietet die Energiespeicheranlagen an den Energiedienstleister.
Der Energiedienstleister kann solche Energiespeicheranlagen nutzen, um den Nutzern Energiedienstleistungen anzubieten, die Vorteile der Energiespeicherung im vereinbarten Verhältnis mit den Nutzern zu teilen und dann einen Teil der Vorteile an die Finanzierungsleasingpartei zurückzuzahlen. Nach Ablauf der Mietdauer erwirbt der Energiedienstleister das Eigentum am Energiespeicher. Das Geschäftsmodelldiagramm sieht wie folgt aus:
V. Gemeinsame Geschäftsvereinbarungen
Im diskutierten Modell werden die primären Geschäftsprotokolle und damit verbundenen Aspekte wie folgt beschrieben:
1.Kooperationsrahmenvereinbarung:
Unternehmen können eine Kooperationsrahmenvereinbarung abschließen, um einen Rahmen für die Zusammenarbeit festzulegen. Beispielsweise kann im Vertragsenergiemanagementmodell der Energiedienstleister eine solche Vereinbarung mit dem Gerätelieferanten unterzeichnen, in der Verantwortlichkeiten wie der Bau und Betrieb des Energiespeichersystems festgelegt sind.
2.Energiemanagementvertrag für Energiespeichersysteme:
Diese Vereinbarung gilt typischerweise für das Vertragsenergiemanagementmodell und das „Vertragsenergiemanagement + Finanzierungsleasing“-Modell. Dabei handelt es sich um die Bereitstellung von Energiemanagementdiensten durch den Energiedienstleister für den Nutzer, mit entsprechenden Vorteilen für den Nutzer. Zu den Aufgaben gehören Zahlungen des Nutzers und Projektentwicklungskooperationen, während der Energiedienstleister für Planung, Bau und Betrieb zuständig ist.
3.Kaufvertrag für Ausrüstung:
Mit Ausnahme des reinen Leasingmodells sind Gerätekaufverträge in allen kommerziellen Energiespeichermodellen relevant. Beim Nutzer-Selbstinvestitionsmodell werden beispielsweise Vereinbarungen mit Ausrüstungslieferanten über den Kauf und die Installation von Energiespeicheranlagen getroffen. Qualitätssicherung, Einhaltung von Standards und After-Sales-Service sind entscheidende Aspekte.
4.Technischer Servicevertrag:
Diese Vereinbarung wird in der Regel mit dem Geräteanbieter unterzeichnet, um technische Dienstleistungen wie Systemdesign, Installation, Betrieb und Wartung zu erbringen. Klare Serviceanforderungen und die Einhaltung von Standards sind wesentliche Aspekte, die in technischen Serviceverträgen geregelt werden müssen.
5.Mietvertrag für Ausrüstung:
In Szenarien, in denen Ausrüstungsanbieter Eigentümer von Energiespeicheranlagen bleiben, werden Ausrüstungsleasingverträge zwischen Benutzern und Anbietern unterzeichnet. Diese Vereinbarungen legen die Verantwortlichkeiten der Nutzer für die Aufrechterhaltung und Sicherstellung des normalen Betriebs der Einrichtungen fest.
6.Finanzierungsleasingvertrag:
Beim Modell „Contract Energy Management + Financial Leasing“ wird üblicherweise ein Finanzierungsleasingvertrag zwischen Nutzern bzw. Energiedienstleistern und Finanzierungsleasingparteien geschlossen. Diese Vereinbarung regelt den Kauf und die Bereitstellung von Energiespeicheranlagen, Eigentumsrechte während und nach der Mietdauer sowie Überlegungen zur Auswahl geeigneter Energiespeicheranlagen für Privatanwender oder Energiedienstleister.
VI. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für Energiedienstleister
Energiedienstleister spielen eine wichtige Rolle in der Kette der industriellen und kommerziellen Energiespeicherung und der Erzielung von Energiespeichervorteilen. Für Energiedienstleister gibt es eine Reihe von Themen, die bei der industriellen und kommerziellen Energiespeicherung besondere Aufmerksamkeit erfordern, wie z. B. Projektvorbereitung, Projektfinanzierung, Anlagenbeschaffung und Installation. Wir listen diese Probleme kurz wie folgt auf:
Projektphase | Spezifische Angelegenheiten | Beschreibung |
Projektentwicklung | Wahl des Benutzers | Als eigentliche energieverbrauchende Einheit in Energiespeicherprojekten verfügt der Nutzer über eine gute wirtschaftliche Grundlage, Entwicklungsperspektiven und Glaubwürdigkeit, was die reibungslose Umsetzung von Energiespeicherprojekten erheblich gewährleisten kann. Daher sollten Energiedienstleister während der Projektentwicklungsphase durch Due Diligence und andere Maßnahmen gegenüber den Nutzern vernünftige und vorsichtige Entscheidungen treffen. |
Finanzierungsleasing | Obwohl Investitionen in Energiespeicherprojekte durch Finanzierungsleasinggeber den finanziellen Druck auf Energiedienstleister erheblich verringern können, sollten Energiedienstleister dennoch vorsichtig sein, wenn sie Finanzierungsleasinggeber auswählen und Verträge mit ihnen abschließen. Beispielsweise sollten in einem Finanzierungsleasingvertrag klare Bestimmungen über die Leasingdauer, die Zahlungsbedingungen und -methoden, das Eigentum an der Leasingsache am Ende der Leasinglaufzeit und die Haftung für Vertragsverletzungen in Bezug auf die Leasingsache (z. B. Energie) getroffen werden Lagereinrichtungen). | |
Vorzugspolitik | Da die Umsetzung der industriellen und kommerziellen Energiespeicherung weitgehend von Faktoren wie Preisunterschieden zwischen Spitzen- und Talstrompreisen abhängt, wird die Priorisierung der Auswahl von Regionen mit günstigeren lokalen Förderrichtlinien während der Projektentwicklungsphase dazu beitragen, eine reibungslose Umsetzung zu erleichtern des Projekts. | |
Projektumsetzung | Projekteinreichung | Vor dem formellen Beginn des Projekts sollten die spezifischen Verfahren wie die Projekteinreichung gemäß den lokalen Richtlinien des Projekts festgelegt werden. |
Beschaffung von Einrichtungen | Energiespeicheranlagen als Grundlage für die industrielle und kommerzielle Energiespeicherung sollten mit besonderer Aufmerksamkeit angeschafft werden. Die entsprechenden Funktionen und Spezifikationen der erforderlichen Energiespeicheranlagen sollten auf der Grundlage der spezifischen Anforderungen des Projekts festgelegt werden, und der normale und effektive Betrieb der Energiespeicheranlagen sollte durch Vereinbarungen, Abnahmen und andere Methoden sichergestellt werden. | |
Anlageninstallation | Wie oben erwähnt, werden Energiespeicheranlagen in der Regel auf dem Gelände des Nutzers installiert. Daher sollte der Energiedienstleister in der mit dem Nutzer unterzeichneten Vereinbarung die spezifischen Angelegenheiten, wie z. B. die Nutzung des Projektstandorts, klar spezifizieren, um sicherzustellen, dass der Energiedienstleister reibungslos arbeiten kann Bauarbeiten beim Nutzer durchführen. | |
Tatsächlicher Energiespeicherumsatz | Bei der tatsächlichen Umsetzung von Energiespeicherprojekten kann es Situationen geben, in denen die tatsächlichen Energiesparvorteile geringer ausfallen als die erwarteten Vorteile. Der Energiedienstleister kann diese Risiken durch Vertragsvereinbarungen und andere Mittel angemessen auf die Projektträger verteilen. | |
Projektabschluss | Abschlussverfahren | Wenn das Energiespeicherprojekt abgeschlossen ist, sollte die technische Abnahme gemäß den einschlägigen Vorschriften des Bauprojekts durchgeführt und ein Abschlussabnahmebericht erstellt werden. Gleichzeitig sollten die Abnahmeverfahren für den Netzanschluss und den technischen Brandschutz gemäß den spezifischen lokalen Richtlinienanforderungen des Projekts abgeschlossen werden. Für Energiedienstleister ist es notwendig, den Zeitpunkt, den Ort, die Methode, die Standards und die Verantwortlichkeiten bei Vertragsverletzungen im Vertrag klar festzulegen, um zusätzliche Verluste durch unklare Vereinbarungen zu vermeiden. |
Gewinnbeteiligung | Zu den Vorteilen von Energiedienstleistern gehören in der Regel die anteilsmäßige Aufteilung der Energiespeichervorteile mit den Nutzern nach Vereinbarung sowie die Kosten im Zusammenhang mit dem Verkauf oder Betrieb von Energiespeicheranlagen. Daher sollten sich Energiedienstleister einerseits auf spezifische Fragen im Zusammenhang mit der Umsatzbeteiligung in entsprechenden Vereinbarungen einigen (z. B. Umsatzbasis, Umsatzbeteiligungsverhältnis, Abwicklungszeit, Abstimmungsbedingungen usw.) und andererseits zahlen Achten Sie auf den Fortschritt der Umsatzbeteiligung nach der tatsächlichen Inbetriebnahme der Energiespeicheranlagen, um Verzögerungen bei der Projektabwicklung und daraus resultierende zusätzliche Verluste zu vermeiden. |
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 03.06.2024